2-Phasen-Ausbildung der Weiterbildungskurs
Wie wird aus meinem Führerausweis auf Probe der definitive Führerausweis?
Du hast die praktische Führerprüfung bestanden und besitz den Führerausweis auf Probe. Jetzt musst du innerhalb von 12 Monaten den Weiterbildungskurs absolvieren.
Falls du den Weiterbildungskurs ohne triftigen Grund nicht innerhalb von 12 Monaten besuchst, wird ein Bussgeld von CHF 300.– fällig.
Solltest du innerhalb der gesetzlich vorgegebenen Frist nicht in der Lage sein, an einem Weiterbildungskurs teilzunehmen, kann die Frist verlängert werden. Voraussetzung für die Fristverlängerung ist, dass der Grund für das Nichtbesuchen des Kurses als objektiv nachweisbar gilt. Akzeptierte Gründe sind:
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Auslandsaufenthalte zu Aus- oder Weiterbildungszwecken
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Wahrnehmung der Militärdienstpflicht als Durchdiener*in
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Entzug des Führerausweises (weshalb Sie kein Fahrzeug führen durften)
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Keine Fahreignung (nach Art. 14 Absatz 2 SVG)
Anmeldung und Registrierung zur 2-Phasen-Ausbildung
Ich melde dich für die 2-Phasen-Ausbildung beim TCS Aargau an, dazu benötige ich die 12-stellige Nummer auf deinem Fahrausweis (Pos. 5), oder ein Foto deines Lernfahraus oder Führerausweis.
Führerausweis auf Probe
Zu diesem Thema findest du alle nötigen Infos auf der Website des Aargauischen Strassenverkehrsamtes.
Folge diesem Link, er führt dich direkt an die richtige Stelle.
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Kursort
TCS Aargau in Frick