Wie wird aus meinem Führerausweis auf Probe der definitive Führerausweis?
Du hast die praktische Führerprüfung bestanden und besitz den Führerausweis auf Probe. Jetzt musst du innerhalb von 12 Monaten den Weiterbildungskurs absolvieren.
Falls du den Weiterbildungskurs ohne triftigen Grund nicht innerhalb von 12 Monaten besuchst, wird ein Bussgeld von CHF 300.– fällig.
Solltest du innerhalb der gesetzlich vorgegebenen Frist nicht in der Lage sein, an einem Weiterbildungskurs teilzunehmen, kann die Frist verlängert werden. Voraussetzung für die Fristverlängerung ist, dass der Grund für das Nichtbesuchen des Kurses als objektiv nachweisbar gilt. Akzeptierte Gründe sind:
Auslandsaufenthalte zu Aus- oder Weiterbildungszwecken
Wahrnehmung der Militärdienstpflicht als Durchdiener*in
Entzug des Führerausweises (weshalb Sie kein Fahrzeug führen dürften)
Keine Fahreignung (nach Art. 14 Absatz 2 SVG)
Bei mir kannst du einen Gutschein im Wert von CHF 25.- für die 2-Phasen-Ausbildung bei TCS Aargau bestellen.
Bitte Formular ausfüllen und ein Foto deines Lernfahrausweises hochladen.
Anmeldung und Registrierung zur 2-Phasen-Ausbildung
Ich melde dich für die 2-Phasen-Ausbildung beim TCS Aargau an, dazu benötige ich ein Foto deines Lernfahrausweis oder Führerausweis.